Private Krankenversicherung und Beihilfe
„Und warum sollten Patienten in Ihre Praxis kommen? Was zeichnet Sie aus?“
Bei privat versicherten Patienten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten einer Psychotherapie, z.T. nach einem Gutachter-Verfahren, wie es auch in der gesetzlichen Krankenkasse standardmäßig erfolgt. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt derzeit €100,55/h. Beihilfeberechtigte bekommen i.d.R. zwischen 50 und 100% der Therapiekosten erstattet.
Selbstzahler
Sie können eine Psychotherapie selbst bezahlen und brauchen dafür keine Verordnung oder Überweisung. Der Vorteil bei dieser Abrechnungsform ist, dass keine Informationen an Dritte weitergegeben werden, wie das bei der Abrechnung über Krankenkassen der Fall ist. Der Stundensatz wird individuell festgesetzt, abhängig von den aktuellen Kapazitäten, von Art und Umfang der Behandlung sowie von den Einkommensverhältnissen des Patienten und variiert zwischen 80 € und 120 € pro Stunde.
Gesetzliche Krankenversicherung
- Eine Auflistung Ihrer vergeblichen Bemühungen, einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz zu finden, idealerweise mit schriftlichen Ablehnungen bzw. Angeboten unzumutbarer Wartezeiten (mind. 10, mit Datum von Kontaktierung und Antwort) sowie das Ergebnis Ihrer Anfrage bei Terminservicestellen.
- Eine Dringlichkeitsbescheinigung Ihres Facharztes für Psychiatrie.
- Ein PTV11-Formular, aus dem hervorgeht, dass Sie behandlungsbedürftig sind, Ihnen jedoch kein Therapieplatz angeboten werden kann. Dieses erhalten Sie nach Aufsuchen der Akutsprechstunde eines Psychotherapeuten mit Kassensitz.
- Ihr Anschreiben an Ihre Krankenkasse.
- Meine schriftliche Zusicherung eines Therapieplatzes einschließlich vorläufiger Diagnostik aus einer ersten Stunde, für die Sie selbst die Kosten übernehmen müssen.